08/09/2026
Hey, dauerempörte AfD Wähler,
auch wenn euch jetzt wieder kollektiv der Schädel implodiert:
Ja, sogar viele von uns linksgrünversifften Gutmenschen finden, dass schwerstkriminelle Flüchtlinge abgeschoben werden sollten!
Der Unterschied ist nur: Wir leben in der Realität – und wir kennen die nationalen und internationalen Gesetze, die gottseidank existieren.
Wir sind froh und dankbar, in einem Rechtsstaat zu leben, der nicht nach Stimmungslage handelt, sondern nach Recht und Menschenwürde.
Und genau deshalb verschwenden wir unsere Stimme nicht an eine Partei, die keinerlei Lösungen für bestehende Probleme bietet, sondern - im Gegenteil - überhaupt kein Interesse an Lösungen hat, weil sie von diesen Problemen politisch lebt und profitiert.
Das gilt übrigens für alle Themen.
*** Warum kriminelle Flüchtlinge oft nicht ausgewiesen werden können ***
1️⃣ Herkunftsländer verweigern die Aufnahme
Viele Staaten nehmen ihre eigenen Staatsbürger kaum oder gar nicht zurück – besonders dann, wenn sie Straftaten begangen haben.
Ohne Zustimmung des Herkunftslandes kann keine Abschiebung stattfinden.
Beispiele:
• Afghanistan
• Syrien
• Iran
• Eritrea
• einige nordafrikanische Staaten
Deutschland darf niemanden einfach „an der Grenze abstellen“.
➡️ Die Abschiebung scheitert, weil das Herkunftsland blockiert.
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2️⃣ Abschiebungsverbot wegen Lebensgefahr im Herkunftsland
Nach geltendem Recht (GG Art. 1, EMRK Art. 3):
👉 Niemand darf in ein Land abgeschoben werden, wo ihm Folter, Mord, politische Verfolgung oder Krieg drohen.
Das gilt auch für Straftäter.
Beispiele:
• Syrien (Folter in Gefängnissen)
• Iran (politische Verfolgung)
• Afghanistan (Taliban-Regime)
➡️ Ist Abschiebung = Lebensgefahr, dann ist sie verboten.
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3️⃣ Staaten bestätigen die Identität nicht
Viele Migranten kommen ohne Papiere.
Wenn ein Herkunftsland sagt:
„Den kennen wir nicht, das ist nicht unser Staatsbürger.“
→ Abschiebung unmöglich.
➡️ Deutschland darf niemanden in ein falsches Land schicken.
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4️⃣ Länder ohne funktionierenden Staat
Somalia, Libyen, Teile Malis usw. haben:
• keine zuverlässigen Behörden,
• keine sicheren Flughäfen,
• keine staatliche Kontrolle.
➡️ Man kann nicht in ein Land abschieben, das de facto kein Staat ist.
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5️⃣ Familien, Kinder, Geburtsorte
Wenn Kinder hier geboren wurden oder ein Elternteil ein Aufenthaltsrecht hat, greifen strenge Regeln zum Schutz der Familie (Art. 6 GG).
➡️ Auch Straftäter können deshalb nicht immer abgeschoben werden.
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⭐ Kurz gesagt:
Abschiebeprobleme entstehen nicht, weil „Deutschland nicht will“,
sondern weil:
• das Herkunftsland nicht mitmacht,
• Abschiebung völkerrechtlich verboten ist,
• keine Identität festgestellt werden kann,
• kein funktionierender Staat existiert,
• Grundrechte gelten.
Diese Regeln gelten in ganz Europa – nicht nur in Deutschland.