24/08/2020
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
hiermit beziehen wir Stellung zu den u.a. öffentlichen Kundmachungen darüber, dass unsere Mitarbeiter euch bezüglich der Mund- und Nasenschutz (MNS) Pflicht diskriminieren bzw. entsprechend auch nicht bedienen würden.
Nach Paragraph 6 Abs. 2 der „Thüringer Verordnung
zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und
zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
(Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung -ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO-)“ ist es allen Bürgern vorgeschrieben, in der Öffentlichkeit, wie beispielsweise Geschäften mit Publikumsverkehr etc. einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Ausgenommen sind hierbei (wie in Paragraph 6 Abs. 3 der o.g. Verordnung) Kinder unter 6 Jahren und Personen denen es wegen Behinderung oder anderen gesundheitlichen Gründen keinen „MNS“ tragen können! Dies ist dann aber in einer geeigneten Weise glaubhaft zu machen.
Unter geeignet fällt dabei nicht, unsere Mitarbeiter in einem sehr gereizten, zum Teil beleidigenden Ton/Wortwahl erzählen zu wollen, das man Gesundheitliche Probleme hat. Geeignet wäre dabei ein Attest vom Hausarzt, welches man beim betreten des Ladens vorzeigen kann, um seine Aussage auch beweisen zu können.
Letzten Endes ist die „MNS“-Pflicht für uns alle eine Vorgabe des Landes Thüringen und auch unserer Vorgesetzten, um uns alle gegenseitig vor diesem Gefährlichen Virus zu schützen.
Also liebe Kunden, denkt bei eurem nächsten Besuch an eure Maske oder ein Attest, welches die „MNS“-Pflicht aussetzen könnte und ihr werdet wie sonst auch immer von unserem freundlichen Personal bedient!
Liebe Grüße und bleibt alle Gesund - euer Oktan-Eichsfeld Team