14/07/2020
Feste aus besonderem Anlass, insbesondere Hochzeiten, dürfen ab sofort wieder mit bis zu 150 Personen gefeiert werden, so lange die Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist. Für Kultur- und sonstige Veranstaltungen wird der Schwellenwert von 100 auf 300 Personen angehoben, ab dem ein Hygienekonzept vorgelegt werden muss. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von zehn auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht.
Gleichzeitig gelten weiterhin die drei allgemeinen Grundregeln: Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz tragen und Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten sicherstellen.