18/05/2021
Liebe Gäste und Freunde,
Es ist soweit , wir öffnen ab heute, den 18.05.2021, unsere Innengastronomie 🤗. Wir alle haben sehr lange darauf gewartet. Natürlich gelten die Regelungen des Landes Schleswig-Holstein, auf welche wir strikt achten werden. Die geltenden Verordnungen des Landes-SH versuchen wir im folgenden möglichst kurz zu erklären📋:
Test-Nachweis
Für den Innenbereich gilt grundsätzlich ein Corona-Test Nachweis für alle Personen ab einem Alter von 6 Jahren.
Bei einem Antigen-Schnelltest darf das Testergebnis maximal 24 Stunden alt sein. Auch ein PCR-Test ist zulässig, hier darf das Testergebnis maximal 48 Stunden alt sein. Der Nachweis von einem Corona-Test entfällt für vollständig geimpfte Personen (der Zeitpunkt der 2. Spritze liegt mindestens 14 Tage zurück) und für Genesene, aber denkt an eure Impf- oder Genesenennachweise.
❗️Bitte beachtet, dass selbst durchgeführte Selbsttests nicht zulässig sind und wir selber keine durchführen.❗️
Kontaktbeschränkungen
Im Innenbereich dürfen maximal 5️⃣ Personen aus maximal 2️⃣ Haushalten an einem Tisch sitzen. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren aus den jeweiligen Haushalten werden nicht gezählt, wie auch vollständig geimpfte Personen oder genesene Personen aus diesen Haushalten, sofern sie ihre Impfung durch Vorlage eines Impfausweises oder einer Impfbescheinigung nachweisen können beziehungsweise als Genesene über einen Genesenennachweis verfügen.
Weitere und ausführlichere Informationen findet ihr auf der offiziellen Webpage von Schleswig-Holstein:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/gastronomieEinzelhandel.html
Wir wissen es gilt viel zu beachten und bemühen uns all diese Vorgaben bestmöglich umzusetzen und zu kontrollieren, trotzdem sind wir voller Zuversicht🌟 und freuen uns endlich wieder einen Schritt in Richtung Normalität zu machen.🍻
Wir freuen uns sehr auf euch! 😍
Euer 🏛 Restaurant Athen-Team 🇬🇷 und Familie Akrawi