07/08/2025
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
mit dieser Mail wende ich mich mit großem Unverständnis
und wachsender Besorgnis an Sie, bezüglich des derzeitigen Rückforderungsbescheids im Zusammenhang mit den während der Corona-Pandemie gewährten Soforthilfen des Landes Hessen.
Wie viele andere kleine Unternehmen habe ich, Inhaber des Fischhauses Ohrmann seit 1960, die Corona-Hilfe im Vertrauen auf die damals von der Landesregierung kommunizierten Bedingungen beantragt. Diese Hilfen waren eine dringende notwendige Unterstützung, um die durch die staatlich verordneten Einschränkungen verursachten Einnahmeausfälle abzufedern und den Fortbestand meiner wirtschaftlichen Existenz zu sichern.
Nun, Jahre später, werde ich zur Rückzahlung dieser Mittel aufgefordert, obwohl die Bedingungen für die Förderung zum Zeitpunkt der Antragstellung weder klar noch vollständig absehbar waren.
Rückwirkend mit anderen Maßstäben zu prüfen, erscheint nicht nur als unfaire Praxis, sondern auch als politisch und rechtlich fragwürdig.
Dieses Verfahren ist nicht nur intransparent, es führt zu fehlerhaften Bescheiden, insbesondere
durch die fehlende individuelle Berücksichtigung sowie der generellen Überforderung mit der komplexen Nachweisführung.
Zudem wirkt es aus meiner Sicht wie ein Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Staat und Bürger.
Ich bitte Sie daher inständig, die ursprüngliche Zielsetzung, sich für eine faire, transparente und vor allem realitätsnahe Lösung der Corona-Hilfen einzusetzen.
Die Rückforderungen sollten ausgesetzt werden (wie z.b. in Sachsen und Sachsen-Anhalt) vor allem unter der Berücksichtigung der besonderen Ausnahmesituation, unter der diese Hilfen gewährt wurden.
Es kann nicht sein, dass ausgerechnet diejenigen, die sich in der Krise an die Regeln gehalten und Verantwortung übernommen haben, nun im Nachhinein die Zeche zahlen sollen.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine zeitnahe und gerechte Klärung im Sinne aller Betroffenen.
Mit freundlichen Grüßen
J.Ohrmann