14/10/2026
🚗 Führerschein-Pflichtumtausch rechtzeitig erledigen
Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2027 in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
👉 Unser Tipp: Nicht bis kurz vor Fristende warten – wer den Antrag möglichst frühzeitig stellt, vermeidet Andrang und längere Wartezeiten.
Das ist wichtig:
🗓️ Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins, das auf der Vorderseite des Führerscheins im Feld 4a eingetragen ist.
✅ Der Umtausch ist online oder vor in der Führerscheinstelle im Kreishaus, Werner-Hilpert-Straße 1 in Dietzenbach, möglich:
🔹ohne Termin am Serviceschalter. Dieser ist montags, dienstags und donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 13:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
🔸nach Online-Terminvereinbarung
➡️ Alle Infos zum Online-Antrag sowie zur Terminvereinbarung stehen unter www.kreis-offenbach.de/Führerschein-Umtausch bereit.
ℹ️ Der Pflichtumtausch betrifft nur den Führerschein, nicht die Fahrerlaubnis an sich. Diese bleibt weiterhin gültig, auch wenn die Frist zum Umtausch verstrichen sein sollte.
Grundsätzlich ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins maßgeblich, nicht der Geburtsjahrgang. Einzige Ausnahme: Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.